"Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die 💚Geschwindigkeit ist insbesondere den 🛣️Straßen-, 🚲Verkehrs-, 👁️Sicht- und 🌘Wetterverhältnissen […] anzupassen💜" §3 StVO
#Sichtfahrgebot
Noch besser wären natürlich #Radschnellwege.
Es schadet nicht die Formeln zum Reaktionsweg, Bremsweg und Anhalteweg aus der #Führerschein-Prüfung aufzufrischen
V: zulässige Geschwindigkeit
y: Faktor für Bremsung, y=1 bei normaler Bremsung, y=2 bei Gefahrbremsung
a=Anhalteweg (hier 25m)
Macht also eine zulässige Geschwindigkeit von max. 46(,81)km/h