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12 Jan, 23 tweets, 8 min read
Rechte Netzwerke, gesellschaftliche Rückendeckung für #RechterTerror, Kritik an den Ermittlungen und Zeichen der Solidarität - Die Nebenklage in #Frankfurt hat heute den Mord an Walter #Lübcke und den Angriff auf Ahmed I. in einen größeren Rahmen eingeordnet. Details im Thread 👇
Zu Beginn seines Plädoyers umriss Nebenklage-Vertreter der Familie #Lübcke, RA Matt, die Ziele im Prozess: Sie wollten die Aufklärung des gesamten Sachverhaltes: Mordtat, Beweggründe, Vorbereitung. Für die Familie stünden die letzten Sekunden im Leben von Lübcke im Vordergrund.
Die Familie #Lübcke sei in die Nebenklage im Prozess in Frankfurt gegangen, weil sie das Gefühl hatte, dies dem ermordeten Walter Lübcke schuldig zu sein, sie wollten dort für seine Werte und eine "wehrhafte Zivilgesellschaft" eintreten.
Das Plädoyer der Nebenklage #Lübcke legte den Schwerpunkt auf die Tatbeteiligung des Angeklagten Markus Hartmann und widersprach der Einzeltäterthese von Anklage und Ermittlungen. Sie geht davon aus, dass Hartmann am Tatort war und fordert eine Verurteilung wegen Mittäterschaft
Matt zeigte zur Tatbeteiligung von Hartmann u.a. auf:
Die DNA-Spur am Hemd von #Lübcke hätte nur in der Version der Tat zustande kommen können, in der Ernst Lübcke vor dem Mord in den Stuhl drückte, während er mit Hartmann auf der Terrasse war.
Die Frau von Ernst hörte in der Tatnacht zwei Autos. Beide Angeklagte löschten den Verlauf ihrer Threema-Chats. Die Aussage von Stephan Ernst, Hartmann sei am Tatort gewesen, sei glaubwürdig und als Beweis zu werten. Matt forderte den Senat wiederholt zum Umdenken auf.
RA Matt, Nebenklage #Lübcke: "Ohne den Angeklagten Hartmann hätte es den Mord an Walter Lübcke nicht gegeben." Matt betonte, dass Hartmann das Video der Veranstaltung in Lohfelden in manipulierter Form online stellte, das habe letztlich zum Mord an Walter Lübcke geführt.
Matt fragte, wo der Staat sei, wenn es rechte Agitation gegen Einzelpersonen gäbe, "da dachte man, nach den #NSU-Morden sei der Staat aufgewacht". Aber es sei kein Problem für Rechte, an Waffen zu kommen. Der VS habe kein Problem darin gesehen, dass Hartmann legal an Waffen kam.
Matt benannte die historische Dimension des Mordes an #Lübcke, benannte u.a. Combat18 und #Nordkreuz, die sich auf den #TagX vorbereiten. Es gäbe eine staatliche und gesellschaftliche Verantwortung für den Mord an Lübcke. Diese müsse der kommende Untersuchungsausschuss klären.
Matt erinnerte an Hetze von Erika Steinbach gegen #Lübcke, betonte, alle Leute in dieser politischen Szenerie machen sich mitschuldig. Er benannte AfD-Stammtische, an denen sich Ernst verstanden fühlte: "Das ist gesellschaftliches Umfeld, in dem solche Verbrechen möglich werden."
Am Nachmittag plädierte der Vertreter der Nebenklage von Ahmed I., RA Hoffmann. Er kritisierte zunächst die Ermittlungen zum Angriff auf Ahmed I. am 6.Januar 2016. I. sei noch im Krankenhaus, vernommen worden, sein Zustand sei nicht berücksichtigt worden.
In den folgenden Jahren habe I. nie eine Zeugenvorladung der Polizei bekommen, er sei stets abgeholt und zur Vernehmung gebracht worden, wenn es den Beamten passte, "der Geflüchtete sollte parieren und keinen Ärger machen", sei die Einstellung der Polizei gewesen.
Ahmed I. habe immer wieder auf einen möglichen rassistischen Hintergrund der Tat aufmerksam gemacht. Die Polizei habe nie Verständnis oder Empathie ihm gegenüber gezeigt, sondern sogar das Gerücht in die Welt gesetzt, er wolle sich Vorteile durch seine Anzeige verschaffen.
RA Hoffmann betonte, dieses Verhalten der Polizei sei kein Zufall sondern institutioneller #Rassismus. Erst die Anklage des GBA habe Ahmed I. das erste Mal das Gefühl gegeben, es gäbe Interesse an einer Aufklärung der Tat, der Prozess sei aber ein Schritt zurück gewesen.
Hoffmann sagte, die Vernehmung von Ahmed I. beim Prozess im Frankfurt sei "einzigartig" gewesen, dabei sei gar nicht auf seine Aussage angekommen, um Ernst als Täter zu überführen. Der Senat befragte I. ungehalten und schritt nicht bei der Befragung durch die Verteidigung ein.
Hoffmann sagte, Ernst habe mehrfach Geständnisse zum Angriff auf Ahmed I. abgelegt, auch wenn diese verdeckt und abgewandelt gewesen seien. Er habe dann aber verweigert, Fragen zu dem Angriff zu beantworten. Dieses Teilschweigen müsse bewertet werden.
Hoffmann: "Ernst ist überzeugter Neonazi und Rassist." Sein Ausstieg aus der Szene sei nur vorgeschoben. Einen Ausstieg habe Ernst zum ersten Mal 1990 im Prozess zu seinem rassistischen Brandanschlag behauptet. Dies sei eine Strategie: Reue heucheln, politische Abkehr behaupten.
Ernst habe sich aber nie von der rechten Ideologie abgewandt, so @raahoff. Er stellte die rechten Angriffe und Ausspähungen Ernsts über die Jahre dar. Ernst habe auch seinen Sohn zu Kampfübungen und AfD-Demonstrationen mitgenommen, ihm rechte Propaganda per Whatsapp geschickt.
Die Abkehr Ernsts von der Kameradschaft sei keine Abkehr von der Ideologie gewesen, bei der AfD und im Schützenverein habe Ernst dann mehr Erfolgschancen gesehen, habe sich einer rechten Massendynamik angeschlossen und gar eine rechte Betriebskampfgruppe gegründet.
NK-Vertreter @raahoff kritisierte die Ermittlungen nach dem Mord an Walter #Lübcke, diese seien nach dem ersten Geständnis von Ernst eingestellt worden. "Ein Einzeltäter ist leichter zu ertragen", dann müssten sich Gesellschaft und Gericht keine Fragen zu Strukturen stellen.
Ein Freispruch von Ernst zum Angriff auf Ahmed I. würde I. im Stich lassen: "Umso wichtiger ist die Unterstützung aus der Gesellschaft". Hoffmann rief alle Menschen auf, Solidarität zu zeigen, Ahmed I. nicht im Stich zu lassen.
Zuletzt sprach der Nebenkläger Ahmed I. selbst. Er bedankte sich für die Empathie, die er erfahren habe. "Ich hoffe, dass die Gerechtigkeit siegt," dafür sei ihm das Urteil wichtig. Er drückte seine Solidarität mit der Familie #Lübcke aus.
Der Prozess zum Mord an Walter #Lübcke und zum Angriff auf Ahmed I. wird am Donnerstag (14.1.) mit dem ersten Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt.

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