Integrationsministerin Susanne #Raab beim #Lügen erwischt
oder:
Hatte Susanne Raab bloß keine Ahnung?
Ich sag es mal so: Wäre die #ÖVP eine Asylwerberin würde ihr jegliche Glaubwürdigkeit versagt werden. #Thread
#ZIB2 am 16.12.2020 zum Thema Aufnahme von Kindern aus #Moria:
Dezember 2020: Nach Brand im überfüllten Lager #Moria leben 1000e notleidende Schutzsuchende im Dreck auf #Lesbos. Ruf der #Zivilgesellschaft, zumindest Kinder aufzunehmen, wird laut.
Druck ist groß: A bissal humanitär sein, es steht doch das #Weihnachtsfest vor der Tür! #ÖVP bleibt stur. Damit Stimmung in Bevölkerung nicht kippt wird auf "Aufnahmen" in der Vergangenheit verwiesen. #Blümel, #Nehammer und #Raab rücken aus.
In Beantwortung parlamentarischer Anfrage der #NEOS 4970/AB muss Innenminister #Nehammer sich und #Raab korrigieren. Die im Dezember behaupteten Zahlen sind falsch.
"Wir haben 5000 unbegleitete Minderjährige nur in diesem Jahr in Österreich aufgenommen."
#NEOS Anfragebeantwortung zeigt: Im Jahr 2020 bekamen nur 186 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einen Schutzstatus. Das sind 4834 weniger als behauptet.
Von "Aufnahme" von 5000 kann keine Rede sein: Es hat laut BMI-Statistik nur 1467 Anträge von #UMF gegeben.
In 2020 wurde an über 5000 #BEGLEITETE Minderjährige Aufenthaltstitel erteilt. Darunter waren aber 3220 in #Österreich Geborene. Hier von "Aufnahme" zu sprechen ist absurd.
Es stimmte weder die Zahl, noch die Qualifizierung "unbegleitet" noch die Behauptung "im Jahr 2020 aufgenommen".
Aufgrund mangelnder Veröffentlichung von umfassenden und transparenten Statistiken durch das #BMI sind wir in Österreich vor allem auf die präzisen parlamentarischen Anfragen von @steffi_krisper von den #NEOS angewiesen. Nur so ist es möglich, die Aussagen der #ÖVP zu überprüfen.
Nachweis der Unwahrheit ihrer Aussagen ist eine Bankrotterklärung von #Raab:
Entweder sie wusste von Unwahrheit oder sie hat keine Ahnung, um wieviel ihre Angaben von der Wahrheit entfernt sind.
Unbegleitete minderjährige und begleitete minderjährige bzw in Österreich nachgeborene Kinder von Flüchtlingen sind sehr unterschiedliche Gruppen mit unterschiedlichen Bedürfnissen.
#Abschiebungen von Menschen, die jahrelang in Österreich leben.
Ich spüre die Wut und hab sie schon oft verspürt. Jetzt probier ich es mal meta und konstruktiv.
Meine Schlussfolgerungen, wo die Probleme liegen #thread
1. Die österreichische Umsetzung des Art 8 #EMRK (Recht auf Privat- und Familienleben) im Fremdenrecht, das sogenannte "Bleiberecht", ist kaputt. Es funktioniert nicht (mehr).
In jedem Asylverfahren wird neben Asylanspruch und subsidiären Schutz geprüft, ob Rechte der Betroffenen auf Privat- und Familienleben Interessen d Staates an geordnetem Fremden- und Asylwesen überwiegen. Wenn ja, ist "Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig" - Aufenthaltstitel
Eine Nichtkündigung der Verträge hätte nichts geändert. Das BBU-G ist geltendes Recht und muss daher umgesetzt werden. Für eine gesetzliche Rechtsvertretung durch die NGOs ab 01.01.2021 gibt es keine Rechtsgrundlage.
Ändert das was an der Kritik an der #BBU? Nein, tut es nicht. Die #BBU ist österreichischer Sonderweg, es gibt keine vergleichbaren Modelle der Rechtsberatung in der #EU. Das Modell ist mE strukturell grundrechtswidrig.
Eine Nichtkündigung der Verträge hätte das nicht geändert.