Für Prominente gelten keine journalistischen Sorgfaltsregeln oder Neutralitätspflichten.
Hier eine Bildergalerie von 2013: wiwo.de/politik/deutsc…
(statt vieler BVerfGE 117, 244 (258) - Cicero)
Beispiel für eine Wahlempfehlung aus Deutschland (Financial Times Deutschland): n-tv.de/politik/FTD-em…
Versuche der negativ betroffenen Parteien, eine solche Praxis "offensiv anzugehen", wären demgegenüber offensichtlich verfassungswidrig.
Ist das "Meinungsmache"? Selbstverständlich. Illegal? Nein.
- Influencer sind keine Zeitungen.
- Wahlaufrufe sind legal.
- Zeitungen müssen nicht neutral sein
- Zeitungen dürfen "Meinungsmache" betreiben.
- Versuche, dies gesetzlich zu ändern, wären unweigerlich verfassungswidrig.
- All dies gilt analog genauso wie digital.
Dafür, dass das #rezovideo bezahlte Werbung enthält (d.h. politische Statements gegen Entgelt) gibt es keine Hinweise, und davon hat @akk ja auch nicht gesprochen.