Die Vergütung für Urheber:innen, die die CDU-geführten Ministerien loswerden wollen, soll aber im Entwurf bleiben - vorerst. Und zumindest den extremsten Forderungen nach Verschärfung des #Leistungsschutzrecht, wonach bereits das Indizieren verboten wäre, wurde nicht nachgegeben.
Was sich bei #Artikel17 ändern soll: Plattformen sollen bereits während des Uploads filtern, ob ein Match mit einem geschützten Inhalt vorliegt. Pre-Flagging soll nur dann stattfinden, wenn der Filter anschlägt. Das heißt aber: ohne modernste #Uploadfilter geht es nicht.
Was ist, wenn ein Rechteinhaber nachträglich ein Werk meldet und der #Uploadfilter dann bereits hochgeladene Inhalte durchsucht? Wie sollen Nutzer:innen verhindern, dass erstmal gesperrt wird? Sie können ja nicht 24/7 erreichbar sein, um ggf. ihren Inhalt als legal zu flaggen.
Um die genauen Folgen dieser Änderungen zu analysieren, müssen wir auf den Text des neuen Entwurfs warten. Wichtig ist, dass #Uploadfilter nicht zur Voraussetzung werden, denn bisher hieß es, dass diese immer erst auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden müssen.
Was man aber schon sagen kann: Eine Vergütung für die Pastiche-Ausnahme ist unangebracht. Anders als die Ausnahme für kleine Ausschnitte aus Videos etc. gilt diese ja allgemein und nicht nur für Plattformen. Wer zahlt, wenn ich eine Pastiche auf meiner eigenen Website poste?
Die Pastiche ist laut #Artikel17 für die Meinungsfreiheit essentiell und ersetzt im deutschen Urheberrecht die "freie Benutzung", die in Deutschland von je her vergütungsfrei war. Eine Ausnahme, die der künstlerischen Auseinandersetzung dient, sollte kein Preisschild haben.
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Ich twittere ja nicht mehr viel 🐘, aber wenn das @BSI_Bund bei Twitter anklopft, um vor einer zivilgesellschaftlichen Social Media-Kampagne gegen Patente auf #COVID19-Impfstoffe zu warnen, dann ist das ein Anlass. 🧵
Was ist passiert? 2020 formierte sich die zivilgesellschaftliche #PeoplesVaccine-Allianz. Ihr Ziel: ein weltweit verfügbarer #COVID19-Impfstoff. Hätten wir auf sie gehört, wäre die Pandemie heute vorbei. Leider warten viele im Globalen Süden noch heute auf ihre erste mRNA-Dosis.
Jetzt veröffentlicht @theintercept interne Mails von Twitter & BioNTech (mit Twitters Erlaubnis), in denen es heißt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik habe Twitter vor einer Social Media-Kampagne der #PeoplesVaccine-Allianz gewarnt. theintercept.com/2023/01/16/twi…
Erster Eindruck: Ampel hat keinen Bock auf #Urheberrecht. Nur Evaluierung, keine Gesetzesvorhaben im #Koalitionsvertrag, dabei bräuchten wir die dringend, zB beim #Zensurheberrecht. Ob Bibliotheken E-Books künftig wie physische Bücher verleihen dürfen, bleibt unklar. #BuchistBuch
Etwas besser ist der Abschnitt zu Forschung, wissenschaftsfreundliches #Urheberrecht klingt gut, aber es fehlen Details. Ich würde mir da zB wünschen: Ausweitung des Zweitveröffentlichungsrechts für Urheber*innen aller wissenschaftl Publikationen, unabhängig vom Finanzierungsweg!
Der medienpolitische Teil zu #DSA/#DMA liest sich schlimmstenfalls als Unterstützung der Idee, dass Plattformen nicht nur #Leistungsschutzrecht für Presseartikel zahlen sollen, sondern auch gezwungen werden, diese anzuzeigen. Das behindert Vorgehen gegen Desinformation! #LSR
Enttäuschend: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs fordert nicht die Streichung von #Artikel17. Stattdessen schlägt er vor, dass der Artikel im Lichte der Grundrechte so interpretiert werden muss, dass nur eindeutig illegale Inhalte gesperrt werden dürfen. Ein Thread.
Die Schlussanträge des Generalanwalts sind noch kein Urteil. Aber wenn der Gerichtshof ihm folgt, überlebt #Artikel17 die polnische Klage. Dennoch wäre das nicht das Gesetz, auf das die Unterhaltungsindustrie gehofft hat. Kein Einsatz der #Uploadfilter ohne Schutzvorkehrungen.
Mitgliedstaaten wären verpflichtet, legale Inhalte vor Sperrung zu schützen. Die meisten Länder, die #Artikel17 bereits umgesetzt haben, tun das nicht mal annähernd. Ob die Vorkehrungen im deutschen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz ausreichen, ist zweifelhaft.
Disappointing news: Advocate General of @EUCourtPress does not recommend the annulation of #Article17. Instead, the provision must be interpreted in a fundamental rights-compliant manner to ensure that only manifestly illegal content gets blocked. A Thread.
The opinion is not a judgment. If the Court follows the AG’s recommendation, #Article17 would survive, but it would apply differently than rightsholders hoped for. Member States will have to make sure that legal content is protected from #uploadfilters.
Some Member States have already implemented #Article17 into national law. All but Germany have completely failed to put in place measures to prevent blocking of legal content. Those implementations are likely to violate the Charter of Fundamental Rights.
The @EU_Commission may abandon central user rights safeguards against #uploadfilters in its upcoming #copyright guidance on implementation of #Article17! Civil Society groups including @communia_eu@EDRi@EFF are raising the alarm in an open letter today. What happened? A thread.
Last year, @EU_Commission published a draft guidance that said that only obviously copyright-infringing uploads could be blocked by #uploadfilters, trying to convince the European Court of Justice not to strike down #Article17 for violating fundamental rights.
The Court held a hearing on the Polish complaint against #Article17 in November, where the Commission promised that legal uploads, such as parodies or quotations, would be protected. verfassungsblog.de/luxembourg-to-…
Die Bundesregierung hat ihren Entwurf zum #Urheberrecht verabschiedet. Jetzt sind eure Bundestagsabgeordneten gefragt, Einschränkungen der Grundrechte durch #Uploadfilter zu verhindern! Die wichtigsten Änderungen zu #Artikel17 gibt’s in diesem Thread.
Um Sperrung legaler Inhalte zu verhindern, will die #GroKo kurze Ausschnitte nicht mehr legalisieren, diese gelten nur als „mutmaßlich erlaubt“, dürfen also nicht automatisch gesperrt werden. Die Grenzwerte wurden abgesenkt auf 15s Video/Audio, 125kb Bilder und 160 Zeichen Text.
Aber auch Nutzungen unter diesen Grenzen sind nicht automatisch vor dem #Uploadfilter geschützt, das gilt nur, wenn die Nutzung keine erheblichen Einnahmen generiert, man den fremden Inhalt mit anderen Inhalten kombiniert und nicht mehr als 50% eines fremden Werks nutzt.