Das Verwaltungsgericht #Stuttgart hat in der von @freiheitsrechte unterstützten Klage des kamerunischen Geflüchteten Alassa Mfouapon entschieden: Die Groß-Razzia im Mai 2018 in der Erstaufnahmeeinrichtung #Ellwangen war rechtswidrig!
Das Verwaltungsgericht #Stuttgart stellt klar, dass die #Polizei eine #Geflüchtete|n-Unterkunft nicht in den frühen Morgenstunden stürmen darf. Dennoch greift das Urteil viel zu kurz, kritisiert GFF-Juristin @SarahAnnLincoln.
"Das Verwaltungsgericht geht fälschlicherweise davon aus, dass die Zimmer in einer #Geflüchtete|n-Unterkunft keine Wohnung im Sinne des #Grundgesetz|es sind," sagt unsere Juristin @SarahAnnLincoln.
„Als Wohnung sind alle Räume zu qualifizieren, die privaten Wohnzwecken dienen. Die Schlafzimmer in der Unterkunft sind der einzige Ort, an dem sich die #Geflüchtete|n, die dort oft Monate oder Jahre leben müssen, zurückziehen können“, kritisiert GFF-Juristin @SarahAnnLincoln.
Zum Hintergrund: Am 3. Mai 2018 durchsuchten 500 #Polizist*innen sämtliche Zimmer der #Geflüchtete|n-Unterkunft – und das ohne Durchsuchungsbefehl. Das Gericht entschied heute, dass die Durchsuchung, die Identitäts-Feststellung und der Einsatz von Handschellen #rechtwidrig waren.
Anlass für die Durchsuchung war die #Abschiebung eines Mannes aus Togo, die einige Tage zuvor am friedlichen Widerstand der Bewohner*innen gescheitert war.
„Viele der befragten #Polizist|en konnten sich an den Einsatz nicht mehr gut erinnern. Für uns ist es so, als wäre es gestern gewesen“, sagt der Kläger Alassa Mfouapon „Dieses Urteil ist wichtig für alle #Geflüchtete|n, deren Rechte die #Polizei an dem Tag verletzt hat.“
Alassa Mfouapon, einer der Wortführer des politischen #Protest|s der #Geflüchtete|n, wurde kurz danach, in den frühen Morgenstunden aus der Einrichtung abgeholt, gefesselt und abgeschoben. Auch hier fehlte ein Gerichtsbeschluss zur Durchsuchung seines Zimmers.
Im September 2018 klagte Alassa Mfouapan vor dem Verwaltungsgericht #Stuttgart gegen die Durchsuchungen seines Zimmers und weitere #Polizei|maßnahmen. Mit Entscheidung von heute bekam der Kläger fast drei Jahre nach dem Polizeieinsatz Recht. Die Urteilsbegründung steht noch aus.
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