Nicht strafbar ist das Aufzeichnen von Äußerungen, die direkt an den Tonaufzeichnenden gerichtet sind... 4
Datenschutz soweit nicht Medienprivileg: Mitschnitte sind personenbezogene Daten. Da heimlich Tonaufnahmen nur beschränkt dem §120 StGB unterliegen, kann das DSG herangezogen werden... 6
Das bedeutet, dass auch eine wörtliche Transkription einem höhergradigen Interesse dienen müsste... 7