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Heute wird ein erster Entwurf zum „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ von der Bundesjustizministerin ins Kabinett eingebracht. Seit unserer Stellungnahme wurde er überarbeitet. Hier ein aktueller Überblicks-Thread #netzdg (1/25)
Der Entwurf möchte mehr und effektivere Strafverfolgung in Sozialen Netzwerken bei Hassrede – und ein paar Dinge im Offline-Bereich. Okay #netzdg (2/25)
Melderegistersperren auf Antrag für „Personen, die durch ihr berufliches oder ehrenamtliches Engagement (…) in den Fokus gewaltbereiter Personen (...) geraten“ – gut, die Erweiterung von Kommunalpolitik auf Engagierte! #netzdg (3/25)
Außerdem gut: Man soll jede Melderegisteranfrage bei gesperrten Adressen erfahren. Gut #netzdg (4/25)
Schwierig #netzdg: Meldepflicht für Straftaten durch Soziale Netzwerke: Die sollen entscheiden, was ihnen a) nach Meldung durch Nutzer*innen b) und Entscheidung über Löschung c) strafbar erscheint – und die strafbaren Inhalte dem BKA melden, mit IP-Adressen und Portnummern (5/25)
Schwierig #netzdg -> Das verschiebt die Rechtseinschätzung (staatl. Aufgabe) zu Privatunternehmen bzw. deren Löschteams - bei schwierigen Meinungsäußerungsdelikten, über die Gerichte schon lange streiten. (6/25)
Warum der Staat meint, das sei eine gute Idee: Laut der NetzDG-Transparenzberichte der Netzwerke seien 80% der darunter gemeldeten Posts „offensichtlich rechtswidrig“ (Löschung in 24 Std.) – die könne man dann ja schnell weitermelden #netzdg (7/25)
Im Entwurf geschätzte Zeit für die Einschätzung einer Meldung: 10 Minuten. Warum brauchen die Gerichte bloß so viel länger? Aufwändigere Fälle (Gesetz geht von 20 % aus) – 60 Minuten Bearbeitungszeit. #netzdg (8/25)
Übrigens: Den Netzwerken ist im aktuellen NetzDG vorgeschrieben, die meisten Inhalte in 24 Std. zu klären, sonst gibt es Bußgelder. Ob das eine gute Grundlage für Vermutungen ist? #netzdg (9/25)
Info an die Betroffenen, dass ihre Daten ans BKA weitergegeben wurden: nach 4 (!) Wochen. #netzdg (10/25)
Immer noch im #netzdg Entwurf: Bei „besonders schweren Straftaten“ (immerhin Einschränkung) können Strafverfolgungsbehörden NACH gerichtlicher Anordung auch Passwörter und Portnummern anfragen, aber nicht im Klartext. (11/25)
Ebenso für die „Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“, also wenn eine „konkrete Gefahr“ bestehe für Menschen, Bund oder Land. #netzdg (12/25)
Was sind die Straftatbestände, die gemeldet werden sollen? „Gefährliche Wirkung auf das demokratische System und die öffentliche Ordnung“: Volksverhetzung, Gewaltdarstellungen, Bedrohung mit Verbrechen: Mord, Totschlag, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern... #netzdg (13/25)
Weitere Straftatbestände: sexuelle Übergriffe und Nötigungen, Körperverletzung mit Todesfolge oder schwere Körperverletzung, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit unter Freiheitsberaubung, Menschenraub, Verschleppung, Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung. #netzdg (14/25)
Weitere Straftatbestände: Taten, die verfassungswidrige Organisationen, kriminelle oder terroristische Vereinigungen unterstützen (Propaganda verbreiten, Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen). #netzdg (15/25)
Weitere Straftatbestände: Darstellung von oder Aufruf zu Gewalttaten, Vorbereitung von staatsgefährdenden Straftaten, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Belohnung und Billigung von Straftaten (s.u.). #netzdg (16/25)
Neue Straftatbestände werden aufgenommen: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (Bezug auf Lübcke), Androhung von gefährlichen Körperverletzungen (bisher nur „schwere Körperverletzung“)... #netzdg (17/25),
Neue Straftatbestände werden aufgenommen: Bedrohung ist nun nicht nur bei „Verbrechen“ strafbar, sondern auch bei „Straftaten“ wie Vergewaltigungsandrohungen, Androhungen, Kinder abzufangen, Haus anzuzünden o.ä. (das war bisher offenbar nicht strafbar). Gut! #netzdg (18/25)
Problematisch #netzdg: Neuer Straftatbestand Billigung von noch nicht erfolgten Straftaten (Verschärfung zu Billigung von Straftaten) – sehe große Missbrauchsgefahr durch Antidemokrat*innen. (19/25)
Höhere Strafmaße für Äußerungsdelikte im Internet und auf Versammlungen wg. größerer Öffentlichkeit – wenigstens on- und offline mitgedacht. Ziel: Weniger Einstellungen aufgrund von „mangelndem öffentlichen Interesse“. Okay #netzdg (20/25)
Antragsdelikte: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Verunglimpung des Andenkens Verstorbener müssen nicht von den Netzwerken an das BKA gemeldet werden, aber User*innen sollen auf die Möglichkeit einer Strafanzeige hingewiesen werden. #netzdg (21/25)
Was passiert mit der Meldung? BKA soll Zentralstelle für die Meldungen sein, macht aber „keine Strafverfolgung“, sondern verteilt an Landespolizeien. 1. schwierig wegen Internet und Ländergrenzen, #netzdg (22/25).
Damit haben die versprochenen 400 neuen BKA-Spezialist*innen wohl zumindest mit dem NetzDG nix zu tun, denn sie ermitteln ja nicht. 3. Wie die Landespolizeien aktuell aufgestellt sind für Internetdelikte, ahnen wir… #netzdg (23/25)
„Es steht nicht zu erwarten, dass die Anbieter zu viele Inhalte als strafbar melden.“ Warum nicht? Die Anbieter würden„ihrer Prüfpflicht gerecht werden und keine Inhalte weitergeben, die nicht strafbar sind.“ -> Aber sie können sich irren! Es ist ja kompliziert… #netzdg (24/25)
Ich bin noch nicht fertig. Gleich kommt ein zweiter Therad zu den Änderungen des Telemediengesetzes und mehr #netzdg (25/25) - Artikel folgt später.
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