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Hier Teil 2 des Überblicks-Thread zum "Entwurf zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ #netzdg (1/13)
Änderung der Telemediengesetzes zu Auskunftsverfahren: Bestandsdaten und Nutzungdaten (!) sollen Behörden anfragen können, die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten (!) verfolgen #netzdg (2/13)
Das sind BKA, Polizeien, Verfassungsschutz, MAD, BND, Zollverwaltung, Behörden, die Schwarzarbeit bekämpfen. Also sehr viele. Auch solche mit rechtsextremen Problemen. Betroffene werden nicht informiert, wenn es Auskunftsersuche gibt. #netzdg (3/13)
Ausgeschlossen von Auskunftsanfragen sind Emails und Chatdienste. Das meint wohl Messengerdienste. Das wird die Rechtsextremen freuen, die sich auf Telegram organisieren. #netzdg (4/13)
Antisemitische Motive sollen bei Taten strafverschärfend wirken – das ist de facto bei allen Formen von GMF theoretisch schon jetzt so („menschenverachtende Beweggründe“), es wird nur explizit ausgeschrieben. #netzdg (5/13)
Der Entwurf argumentiert damit, dass durch Hassrede die Hemmschwellte herabgesetzt werde, Straftaten zu begehen. Leider gibt es dafür bis heute keinen kausalen Beleg (auch wenn wir den auch gern hätten). Schwierig. #netzdg (6/13)
Medizinisches Personal soll nun als geschützter Personenkreis gelten, d.h. höhrere Strafen bei Taten (bisher nur Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst); ebenso Kommunalpolitiker*innen (bisher nur die höhreren Ebenen). Gut. #netzdg (7/13).
Der Gesetzesentwurf geht von 250.000 Fällen im Jahr aus, aus denen 150.000 Ermittlungsverfahren erwachsen. Die Berechnung ist unklar. #netzdg (8/13).
Was gelernt: Beschwerden ans Bundesamt für Justiz über nicht gelöschte Inhalte trotz NetzDG-Meldung: 2018 waren es 684, 2019 waren es 518. #netzdg (9/13)
BKA will nicht näher benannte „Tools“ zur Bearbeitung nutzen, geht aber auch „von erheblichen manuellen Bewertungstätigkeiten bie der zentralen Meldestelle“ – bei Meinungsäußerungsdelikten versagt die Technik nämlich. #netzdg (10/13)
75 neue Stellen in der Strafjustiz seien nötig, denn bei den „offensichtlich rechtswidrigen“ Fällen sei die „rechtliche Bewertung des Inhaltes“ ja schnell erledigt. #netzdg (11/13)
Nach 4 Jahren soll evaluiert werden, ob das Gesetz sein Ziel erreicht, die Strafverfolgung zu Hasskriminalität zu stärken. Beim 1. NetzDG wurde nicht einmal die Evaluation nach 2 Jahren abgewartet. Die Evaluation ist nämlich noch nicht fertig. #netzdg (12/13)
So, das waren die Anmerkungen von @drachenschafe Ich hoffe, das gibt etwas Klarheit über die Inhalte des ersten Entwurfs. (13/13)
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