Ausgehend von einem kurzen und etwas flapsigen Tweet zur Prioritätensetzung der Justiz (Hintergrund war ein Strafbefehl in Höhe von 25 Tagessätzen a 50 € für den Besitz von 0,35 g Marihuana) entspann sich hier eine hitzige Diskussion zur Legalisierung von Cannabis. Dazu mal 1/X
ein paar Anmerkungen. Als Polizeibeamte unterliegen wir dem Legalitätsprinzip. Damit ist völlig klar, dass Verstöße gegen das #BtmG von uns verfolgt werden müssen. Das bedeutet aber nicht, dass die aktuelle #Drogenpolitik von uns für sinnvoll und zielführend erachtet wird.
Das bedeutet aber auch nicht, wie uns einige unterstellen wollen, dass wir "Kiffen toll finden" o. für Freigabe aller Drogen sind. Eigentlich liegen die Argumente in der Diskussion bereits auf dem Tisch. Fachkundig hat @leapdeutschland den wissenschaftlichen Stand dazu dargelegt.
Die Einnahme von berauschenden Substanzen jeglicher Art ist, vielleicht mit der Ausnahme von Wasser, mit gesundheitlichen Folgen für den menschlichen Körper verbunden. Und zwar in Abhängigkeit von Dosis, Konsumart, Alter des Menschen und weiteren Faktoren. Dies gilt für Nikotin,
Alkohol, Medikamente genauso wie für Stoffe nach dem BtmG und auch weitere Stoffe, die keiner staatlichen Reglementierung unterliegen. Die Menschheit war noch nie frei vom Konsum berauschender Stoffe, kulturell haben sich nur Unterschiede herausgebildet. Deshalb ist es ein
gesellschaftlicher Abwägungsprozess auf welche Weise man die negativen Folgen des Rauschmittelkonsums reduzieren möchte. Bei Tabak hat man mittlerweile den Weg gewählt die Attraktivität zu mindern und Werbung irgendwann gänzlich zu verbieten. Bei Alkohol sind wir leider noch
nicht so weit. Das derzeitige Konzept, den Gebrauch von THC haltigen Produkten per Kriminalstrafrecht einzudämmen, kann als gescheitert gelten. Deshalb muss man sich ernsthaft Gedanken machen ob es nicht andere Wege gibt, den Konsum von #Cannabis zu reduzieren und die durchaus
vorhandenen gesundheitlichen Folgen zu minimieren. Die @GrueneBundestag haben dazu schon einmal einen Gesetzentwurf vorgelegt, der insbesondere einen strikten Jugendschutz einschloss, aber eben auch einen legalen und damit qualitativ kontrollierten Verkauf ermöglichen sollte.
Vielleicht gibt es auch weitere Alternativen, aber wir müssen auf jeden Fall die Diskussion endlich losgelöst von den alten Denkmustern führen, die einige noch in ihren Köpfen haben. Wir müssen aufhören Menschen zu kriminalisieren und endlich die Vorgaben des #BVerfG konsequent
umsetzen und den Besitz zum Eigenbedarf nicht nur von Strafe freistellen sondern bereits die Praxis des permanenten Verfolgungsdrucks auf die Konsumenten beenden. Die weiteren Schritte sollten als Ergebnis einer offenen Diskussion unter Einbeziehung aller wissenschaftlicher
Fakten folgen. Zum Wohle dieser Gesellschaft sollte uns dies endlich gelingen. (ab)
Durch ihre Broschüre und den unprofessionellen Umgang mit der Kritik an ihr, schadet die @Polizei_NRW_E den Ermittlungen gegen kriminelle Personen mehr als sie wahrhaben will. Warum? Ein #Thread für Nichtpolzist*innen und deshalb nicht immer im polizeilichen Sprachgebrauch.
Der Ausgangspunkt aller Ermittlungen sind in aller Regel Straftaten. Manchmal auch nur valide Erkenntnisse zu Straftaten. Wenn diese von erheblicher Schwere und sie offensichtlich von mehreren Personen verübt werden, dann beginnen umfangreiche Ermittlungen.
Dafür steht ein ganzer Katalog aus Befugnissen der StPO zur Verfügung, teilweise wird auch auf die ebenso umfangreichen Möglichkeiten der Polizeigesetze zurückgegriffen. Vorausgesetzt das nötige Personal und die Finanzen (Ermittlungen kosten Geld) zur Verfügung, dann ist es die
"Hallo @PolizeiGruen was meint ihr zu der polizeilichen Maßnahme?" oder "Das war doch #Polizeigewalt, völlig überzogen, oder?" So ähnlich erreichen uns Tweets mit Videos von demonstrativen Aktionen. Wie geht man damit um? Ein #Thread: Die Erwartung scheint klar. Wir sollen uns
der Kritik anschließen, bewerten oder gar urteilen. Aber das steht uns nicht zu, das ist anhand der kurzen Videos, der einseitigen Schilderung und der minimalen enthaltenen Infos auch nicht möglich. Eine Stellungnahme und Bewertung wäre unseriös. D.h. aber nicht, dass wir uns
mit jeglicher Einsatztaktik einverstanden zeigen, dass wir voreingenommen Position für die #Polizei einnehmen. Es bedeutet nur, dass wir es für uns nicht möglich ist, einen Sachverhalt abschließend zu beurteilen. Wir waren nämlich nicht dabei. Was wir können:
Anfang des Jahres wurde unser Vorstandsmitglied wegen eines Interviews in der @BNN_BaNeuNa polizeiintern stark kritisiert. Es wurden sogar dienstrechtliche Prüfungen eingeleitet, ob gegen die beamtenrechtliche Mäßigungspflicht verstoßen wurde. Der Vorsitzende der #DPolGBW 1/x
Kusterer äußerte in deren Gewerkschaftszeitung sogar öffentlich Zweifel an dessen Eignung als Polizeibeamter. Zitat: "Und sollte sich im Innenministerium mal jemand dessen Chats und Postings anschauen, könnte man durchaus die Frage nach einer charakterlichen Eignung stellen..."
Angesichts der aktuellen Ereignisse in NRW, aber auch aller sonstigen Vorkommnisse mit rechtsextremen Hintergrund, insbesondere dem noch nicht gelösten Fall der Drohmails des sogenannten NSU 2.0, fragen wir uns wie die #DPolG die Inhalte des Interviews heute sieht und wann sie
Es ist nicht erlaubt von diesem Fall auf andere zu schließen, aber er enthält alle Muster, die bei Fällen von #Polizeigewalt in letzter Zeit thematisiert wurden: 1/3
- Aussage des Polizeibeamten wird geglaubt
- Anzeige gegen Polizei wird eingestellt
- Gegenanzeige wegen Widerstand wird verfolgt
- Polizeibeamte sagen im Sinne der Polizei aus.
Wenn kein Filmmaterial vorhanden gewesen wäre, dann wäre der Kameramann verurteilt worden.
Deshalb gehört zur Polizeiarbeit die Dokumenation von Zwangsmaßnahmen.Nicht jeder Schritt von Polizeiarbeit muss dokumentiert werden und das freundliche Gespräch auf Streife bedarf keiner laufenden #BodyCam.
Die Einschränkung des Versammlungsrechts in #Hamburg bei einer Gedenkkundgebung für die Opfer des rassistischen Anschlags von #Hanau ist auf breite Kritik gestoßen. Zentral für die Bewertung des Sachverhalts ist dabei die Frage der Abwägung des Grundrechts auf Versammlungsfrei-
heit und des Infektionsschutzes bzw. der Verordnungen zum Schutz vor der Covid19-Infektion. Zu dieser Frage mahnte bereits der @Verfassungsblog im April eine "schonende Abwägung zwischen den Grundrechten und eine erhöhte Sensibilität für schleichende Grundrechtserosion" an.
In dem konkreten Fall der Demonstration von #hh1908 erschienen statt der erwarteten 500 TN nun 800 TN. Die Versammlungsteilnehmer waren nach glaubhaften Schilderungen diszipliniert was den Infektionsschutz anging und versuchten den Anordnungen der Polizei Folge zu leisten.
Radler-Demo "Critical Mass" gestoppt: Ließ Polizei Luft aus den Reifen? - Nürnberg - Zur Klarstellung des kurzen Tweet von gestern ein #Thread: Bei der #CM in Nürnberg handelt es sich relativ unzweifelhaft um eine Versammlung. 1/X nordbayern.denordbayern.de/region/nuernbe…
Versammlungen sind durch #Art8GG geschützt. Den Ausgleich mit den Grundrechten anderer Menschen erfolgt damit ausschließlich durch Maßnahmen auf Grundlage des Versammlungsrechts. In der Regel sind dies Auflagen, mit den die Sicherheit der Versammlung und anderer Menschen, aber
auch z.B. die Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet werden. Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass die Versammlungsfreiheit einen hohen Stellenwert in unserer Demokratie hat. Nur unter bestimmten Bedingungen und meist als "Ultima Ratio" ist ein Verbot und eine Auflösung der