Wir sind heute beim Verwaltungsgericht in Sachen Videmo 360. Es geht um die Anordnung auf Löschung der hinter Videmo liegenden Datenbank des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz. Wir twittern was passiert!
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videmo.de/de/produkte/vi…
Es geht los. Der Berichterstatter kündigt heute eine Entscheidung an und das Urteil wird auch heute verkündet.
Der Vorsitzende führt in den Sachverhalt ein. Die Klägerin (Behörde f Inneres) klagt gegen eine Löschungsanordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz
Es soll eine Datenbank gelöscht werden, die die Behörde in den Nachwehen zu G20 zur Strafverfolgung angelegt hat. Es sollen sich Daten von ca. einer sechsstelligen Zahl an Personen befinden.
Das Bildmaterial für die Datenbank hat die Behörde selbst angefertigt oder teilweise kam das Bildmaterial über das Hinweisportal des BKA (Boston Infrastruktur).
Außerdem wurden noch Bilder von S Bahnen Stationen ausgewertet. Der Vorsitzende lässt in seiner Sachverhaltsschilderung schon durchblicken, dass diese Bilder problematisch sein könnten.
Die Innenbehörde sieht formelle Bedenken gegen die Anordnung des HmbBfDI. Die Anordnung wäre nicht an sie zu richten als Adressatin, sondern an die Generalstaatsanwaltschaft.
Außerdem sei der Datenbestand geschlossen und wenn dieser rechtmäßig wäre, wäre der Umgang mit der Datenbank vollkommen in Ordnung. Weiter soll die Anordnung unverhältnismäßig sein.
Der Datenschützer sagt, dass die Generalklausel 48 BDG sei nicht spezifisch genug um mit einer solchen Datenbank zu arbeiten. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gelte nicht für eine Anordnung gegen eine Behörde selbst. Außerdem sei die Maßnahme die einzig wirksame
Die Berufsrichter halten die Innenbehörde für die richtige Adressatin. Das ist der erste Punkt für den HmbBfDI
Die Berufsrichter sieht im ganzen keine formellen Mängel der Anordnung des Datenschützers.
Bis jetzt würden sie technischen Fragen des Gerichts geklärt.
Ca. 2600 Verfahren Stand 30.09.2019. Ca. 950 gegen bekannte Täter, ca. 1650 Ermittlungsverfahren laufen noch gegen Unbekannt. Dadurch kann die StA die Datenbank nicht löschen bis ich das letzte G20 Verfahren abgeschlossen ist.
Es sind laut Innenbehörde polizeieigene, aus dem BKA Hinweisportal und dem ÖPNV Bilder in die Referenzdatenbanken eingespeichert worden. Der Datenschützer sagt noch, dass Bilder aus Medien Videmo eingespeist sind.
Die Polizei selbst weiß nicht einmal wie viele Personen in der Datenbank sind. Die einzige Ausgabe, die Videmo ausgibt, seien weitere Treffer zu den angefragten Daten.
Es werden derzeit noch Suchlaufs durchgeführt, aber die Zahl der Suchlaufs geht sehr stark zurück
Der Beauftragte für Datenschutz meldet auch Zweifel an, ob das Hinweisportal des BKA, Boston Infrastruktur, rechtmäßig ist.
Die Polizei geht davon aus, dass der Suchlaufs aus Videmo 534 Mal genutzt wurde.
Die Anordnung des Datenschützers auf Löschung der G20 Referenzdatenbank wird aufgehoben. Berufung wurde nicht zugelassen.
Der Datenschützer unterliegt damit der Innenbehörde.
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