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Heute muss sich der 27-jährige Brian E. in zweiter Instanz wegen Beteiligung am #Neonazi-Überfall auf #Connewitz vor dem Landgericht #Leipzig verantworten. Er absolviert derzeit als Rechtsreferendar des Freistaats #Sachsen seinen juristischen Vorbereitungsdienst. #le1101prozess
Zu 2 früheren Terminen meldete der angeklagte Rechtsreferendar sich krank. Zuletzt wegen einer Gehirnerschütterung, die von einem Boxtraining am Vorabend stamme. Heute erschien er – zur Überraschung vieler Zuschauer. Sein Verteidiger will auf Freispruch plädieren. #le1101prozess
"Wir haben hier einen Rechtsreferendar und der muss um jeden Preis zur Räson gebracht werden", erklärt Verteidiger Schäfer seine Wahrnehmung der bisherigen juristischen Aufarbeitung. Die Verurteilung E.s durch das Amtsgericht sei ihm zufolge "rechtsfehlerhaft". #le1101prozess
Der Angeklagte fügt an, dass er sich zwar in der Vergangenheit "geständig eingelassen" habe, dies aber nicht mit einem "Geständnis" gleichgesetzt werden könne. Auch seine frühere Entschuldigung an die Opfer des Angriffs, bedeute kein persönliches Schuldeingeständnis seinerseits.
E. wiederholt im Wesentlichen seine Aussagen aus erster Instanz: Er sei ein vielseitig politisch interessierter Mensch und habe in #Connewitz gegen linke Gewalt demonstrieren wollen. "Natürlich ist klar, dass eine Demo niemals in Gewalt umschlagen darf", erklärt er.
Als die Ausschreitungen in #Connewitz begannen, sei der Kampfsportler "weder psychisch noch physisch" in der Lage gewesen, sich aus der Gruppe zu entfernen. "Das ist linksextremes Gebiet" sagt E., zudem sei er inmitten einer dicht gedrängten Gruppe eingeschlossen gewesen.
"Ich sage Ihnen, Sie wären auch nicht einfach gegangen", entgegnet der angeklagte Rechtsreferendar auf mehrere Nachfragen der Staatsanwältin. #Connewitz #le1101prozess
Mehrfach liefern sich Staatsanwaltschaft und Angeklagter kleinere Wortgefechte.
"Auf wie vielen Legida-Demos waren Sie schon?"
"Drei bis Vier."
"Und wie viele davon gingen in #Connewitz los?"
"Keine. Das war 'ne Jahresdemo."
#le1101prozess
Als die Staatsanwaltschaft den Angeklagten auf ein Foto anspricht, das ihn mit tätowierten Hakenkreuzen auf der Brust zeigt, kippt die Stimmung. "Ist das eine Gesinnungsprüfung hier?" wirft der Verteidiger ein. Brian E. erklärt, das Foto sei gefälscht und ist sichtbar aufgebracht
"Wollen Sie jetzt die Tätowierung über meine persönliche Gesinnung stellen?", erklärt Rechtsreferendar E. in lautem Tonfall. Der Staatsanwalt hält entgegen, dass das Foto mit Hakenkreuz-Tattoo von seinem eigenen Boxverein veröffentlicht worden sei. #Connewitz #le1101prozess
Anschließend werden Polizeibeamte, die 2016 in #Connewitz im Einsatz waren, als Zeugen gehört. Derzeit ist der Berufungsprozess gegen Brian E. auf zwei Verhandlungstage angesetzt.
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