Ein Thread: 1/x
Kontrollbereiche, die nicht länger als 48 h aufrechterhalten werden, müssen nicht öffentlich bekanntgegeben werden (§15, Abs. 1, Nr. 6). Eine demokratische Kontrolle sowie eine transparente Evaluation dieser Maßnahme wird nicht möglich sein. 3/x
In ca. der Hälfte der Fläche Sachsens wird zukünftig eine automatisierte Gesichtserkennung durch Videoüberwachung möglich sein (§59, Abs. 1). Kritik hierzu: digitalcourage.de/blog/2018/krit…
Unklar bleibt, welche Datenbanken zum Abgleich hinzugezogen werden dürfen. 4/x
Die genaue Umsetzung ("offener Einsatz") wird vor Ort zu betrachten und kritisch zu begleiten sein. 5/x
Ohne richterliche Anordnung (!) kann Polizei künftig einer Person den Aufenthalt in einem Gemeindegebiet untersagen (max. 3 Monate, Verlängerung möglich). Es reicht die Annahme, eine Straftat von erheblicher Bedeutung zu begehen. 6/x
Polizei darf künftig Wohnungen verwanzen (Video & Ton). Nicht nur die Wohnungen der sog. Gefährder*innen sind betroffen, auch Wohnungen Dritter können unter best. Umständen verwanzt werden. Denkbar sind hierfür der Einsatz von V-Personen oder feste Installationen. 11/x
Auch die präventive Überwachung der Telekommunikation ist nun möglich (§66). Nicht nur für sog. Gefährder*innen, sondern auch Geräte von Dritten, wenn diese Geräte mglw. durch die sog. Gefährder*innen genutzt werden könnten. 14/x
Das Zeugnisverweigerungsrecht von Berufsgeheimnisträger*innen wird durch das Gesetz weiter ausgehöhlt (§77, Abs. 2&3). Eine Überwachung ist nun gesetzlich legitimiert. (bspw. aerzteblatt.de/nachrichten/10…) 16/x
1. mangelnde Transparenz
2. fehlende demokratische Kontrolle
3. tiefste Eingriffe in Privatssphäre 18/x
Kleine Änderungen sind im Koalitionsvertrag formuliert, z.B. das Recht auf eine "Quittung" nach erfolgter Kontrolle. 21/x