Erster Eindruck: Ampel hat keinen Bock auf #Urheberrecht. Nur Evaluierung, keine Gesetzesvorhaben im #Koalitionsvertrag, dabei bräuchten wir die dringend, zB beim #Zensurheberrecht. Ob Bibliotheken E-Books künftig wie physische Bücher verleihen dürfen, bleibt unklar. #BuchistBuch
Etwas besser ist der Abschnitt zu Forschung, wissenschaftsfreundliches #Urheberrecht klingt gut, aber es fehlen Details. Ich würde mir da zB wünschen: Ausweitung des Zweitveröffentlichungsrechts für Urheber*innen aller wissenschaftl Publikationen, unabhängig vom Finanzierungsweg!
Der medienpolitische Teil zu #DSA/#DMA liest sich schlimmstenfalls als Unterstützung der Idee, dass Plattformen nicht nur #Leistungsschutzrecht für Presseartikel zahlen sollen, sondern auch gezwungen werden, diese anzuzeigen. Das behindert Vorgehen gegen Desinformation! #LSR
Das erweckt den Eindruck, als ob niemand das heißes Eisen #Urheberrecht anfassen will und man weiterhin darauf hofft, dass Brüssel das übernimmt. Brüssel scheut aber auch die Auseinandersetzung, also entscheidet am Ende der EuGH über die Zukunft des Urheberrechts. Das ist schade.
Es steht aber auch Quatsch drin, wie #Blockchain-Förderung. Das Problem mit dem #Urheberrecht ist vor allem, dass die #Ampel es offenbar als kultur- und medienpolitisches Thema betrachtet, nicht als digitalpolitisches. Dabei kann man nichts digitales machen, ohne zu kopieren.
Fast übersehen, die Absage an #Uploadfilter steht auch nochmal eindeutig im sicherheitspolitischen Teil: "Zum Schutz der Informations- und Meinungsfreiheit lehnen wir verpflichtende Uploadfilter ab." Setzt sich Deutschland also auf EU-Ebene für die Abschaffung von #Artikel17 ein?
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Enttäuschend: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs fordert nicht die Streichung von #Artikel17. Stattdessen schlägt er vor, dass der Artikel im Lichte der Grundrechte so interpretiert werden muss, dass nur eindeutig illegale Inhalte gesperrt werden dürfen. Ein Thread.
Die Schlussanträge des Generalanwalts sind noch kein Urteil. Aber wenn der Gerichtshof ihm folgt, überlebt #Artikel17 die polnische Klage. Dennoch wäre das nicht das Gesetz, auf das die Unterhaltungsindustrie gehofft hat. Kein Einsatz der #Uploadfilter ohne Schutzvorkehrungen.
Mitgliedstaaten wären verpflichtet, legale Inhalte vor Sperrung zu schützen. Die meisten Länder, die #Artikel17 bereits umgesetzt haben, tun das nicht mal annähernd. Ob die Vorkehrungen im deutschen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz ausreichen, ist zweifelhaft.
Disappointing news: Advocate General of @EUCourtPress does not recommend the annulation of #Article17. Instead, the provision must be interpreted in a fundamental rights-compliant manner to ensure that only manifestly illegal content gets blocked. A Thread.
The opinion is not a judgment. If the Court follows the AG’s recommendation, #Article17 would survive, but it would apply differently than rightsholders hoped for. Member States will have to make sure that legal content is protected from #uploadfilters.
Some Member States have already implemented #Article17 into national law. All but Germany have completely failed to put in place measures to prevent blocking of legal content. Those implementations are likely to violate the Charter of Fundamental Rights.
The @EU_Commission may abandon central user rights safeguards against #uploadfilters in its upcoming #copyright guidance on implementation of #Article17! Civil Society groups including @communia_eu@EDRi@EFF are raising the alarm in an open letter today. What happened? A thread.
Last year, @EU_Commission published a draft guidance that said that only obviously copyright-infringing uploads could be blocked by #uploadfilters, trying to convince the European Court of Justice not to strike down #Article17 for violating fundamental rights.
The Court held a hearing on the Polish complaint against #Article17 in November, where the Commission promised that legal uploads, such as parodies or quotations, would be protected. verfassungsblog.de/luxembourg-to-…
Die Bundesregierung hat ihren Entwurf zum #Urheberrecht verabschiedet. Jetzt sind eure Bundestagsabgeordneten gefragt, Einschränkungen der Grundrechte durch #Uploadfilter zu verhindern! Die wichtigsten Änderungen zu #Artikel17 gibt’s in diesem Thread.
Um Sperrung legaler Inhalte zu verhindern, will die #GroKo kurze Ausschnitte nicht mehr legalisieren, diese gelten nur als „mutmaßlich erlaubt“, dürfen also nicht automatisch gesperrt werden. Die Grenzwerte wurden abgesenkt auf 15s Video/Audio, 125kb Bilder und 160 Zeichen Text.
Aber auch Nutzungen unter diesen Grenzen sind nicht automatisch vor dem #Uploadfilter geschützt, das gilt nur, wenn die Nutzung keine erheblichen Einnahmen generiert, man den fremden Inhalt mit anderen Inhalten kombiniert und nicht mehr als 50% eines fremden Werks nutzt.
Ich wollte gerade wieder einen wütenden Thread über die neusten Geistesblitze des @FAZ_Feuilleton zum #Urheberrecht schreiben, aber diese Kolumne von Michael Hanfeld ist einfach nur lustig. Fangen wir bei Absatz 1 an: (Thread)
"Das würden wir gern erleben: dass sich Google selbst abschaltete. Man gäbe google.de ein und – nix passierte." Schon klar, dass die FAZ sich das wünscht, aber das geht auch heute schon, einfach den Netzwerkstecker ziehen oder das WLAN deaktivieren. Traumhaft!
"Dann müsste man umschalten auf Bing, auf die Suchmaschine Duckduckgo, die keine persönlichen Informationen ihrer Nutzer einsammelt," Ich nutze bereits @DuckDuckGo, just do it! Aber ich fürchte, dass ich dort bald dank #Leistungsschutzrecht keine Presseartikel mehr finden werde.
Lügen für das #Leistungsschutzrecht, Folge 972: Weil Presseverlage bei der #Urheberrechtsreform den Hals nicht vollbekommen können, legen sie Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Beamten im @BMJV_Bund ein & bitten dann als Pressevertreter das Ministerium um Stellungnahme. Thread
Der Vorwurf: Der Beamte habe nicht verhindert, dass der Europäische Gerichtshof 2019 das #Leistungsschutzrecht für nichtig erklärt hat, das 2013 unter FDP-Hausleitung verfasst wurde und von dem wir schon 2015 wussten, dass es europarechtswidrig ist. juliareda.eu/2015/07/das-le…
Aus dieser an den Haaren herbeigezogenen Dienstaufsichtsbeschwerde macht jetzt, 2021, Michael Hanfeld in der FAZ eine Schlagzeile, als hätte das irgendeinen Nachrichtenwert und diene nicht einfach den wirtschaftlichen Interessen seines Hauses. Natürlich wie immer ohne Disclaimer.