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Es geht los: @woelken veröffentlicht Pläne der Bundesregierung, das vorm EuGH gescheiterte #Leistungsschutzrecht schnell wieder einzuführen. Dabei wäre für die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie eigentlich bis Sommer 2021 Zeit: #LSR
Das alte #Leistungsschutzrecht galt nur für Texte, in Zukunft sollen auch Bilder & Videos, die von Presseverlagen veröffentlicht werden, darunter fallen. Die Ausnahmen für kleine Ausschnitte sind absolut weltfremd definiert. 128x128 Pixel? Wie zu Atari-Zeiten! #LSR #Artikel15
Dieses gif wäre nach dem neuen #LSR-Vorschlag leider zu groß, 350x197 Pixel, 4 Sekunden. Aber keine Angst, eUrE mEmEs SiNd SiChEr!!! #Artikel15 #fixcopyright
128x128 Pixel, Symbolbild #LSR #Artikel15 #Leistungsschutzrecht #128pixel
Der Gesetzesentwurf zu Teilen der Urheberrechtsrichtlinie ist da: Er enthält #LSR, #Verlegerbeteiligung & Schranken. bmjv.de/SharedDocs/Ges… Bis 31.1. könnt Ihr per PDF an konsultation-urheberrecht@bmjv.bund.de höflich erklären, warum 128x128 Pixel & 3 Sekunden Quatsch sind.
Nähere Infos, wie Ihr an der Konsultation des @BMJV_Bund zur Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie teilnehmen könnt, gibt es hier: bmjv.de/SharedDocs/Ges… Neben #Artikel15 #LSR ist auch #Artikel16 ein Problem: Der verteilt Geld von Urheber*innen zu Verlagen um.
Im Gegensatz zum #Leistungsschutzrecht ist die Einführung einer solchen #Verlegerbeteiligung NICHT verpflichtend durch die EU vorgegeben, am sinnvollsten wäre es also, es bleiben zu lassen und die Kreativen als schwächere Partei gegenüber den Verlagen zu stärken. #Artikel16
Da ist es ein schwacher Trost, dass laut dem Gesetzesentwurf mindestens 2/3 der Einnahmen aus Kopierabgaben bei den Urheber*innen landen soll, aus gutem Grund hatten deutsche und europäische Gerichte entschieden, dass ihnen 100 Prozent der Einnahmen zustehen! #Artikel16
Angesichts der Eile, mit der jetzt #Leistungsschutzrecht und #Verlegerbeteiligung durchgesetzt werden sollen, obwohl noch bis Mitte 2021 Zeit ist, wird deutlich, wer die eigentlichen Nutznießer dieser Reform sind – nicht die Urheber*innen. #LSR #Artikel15 #Artikel16
Der Gesetzesentwurf setzt außerdem die Urheberrechtsausnahmen für Text & Data Mining #TDM, Bildung und Bibliotheken um. Obwohl diese das #LSR wenigstens etwas einschränken könnten, sollen sie erst Mitte 2021 in Kraft treten. Bis dahin gäbe es dann völlig ungezügeltes LSR.
Die Begründung, dass die Umsetzung des #LSR ganz dringend sei, weil der Europäische Gerichtshof das deutsche LSR für nichtig erklärt hat, ist Quatsch. Verlage haben mit dem #LSR von Anfang an nur Verluste erwirtschaftet, auf ein Jahr kommt es da auch nicht mehr an. #Artikel15
die neuen #Urheberrechtsschranken sind zwar grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung, aber leider schöpft @BMJV_Bund die Möglichkeiten, die die Richtlinie bietet, nicht aus. Diese Möglichkeiten hat @communia_eu hier zusammengefasst: notion.so/Guidelines-for…
@BMJV_Bund @communia_eu Die Schranke zu #TDM hat zwei Teile, eine für Forschung, eine für alle anderen. Die allgemeine Schranke ist nah an der Richtlinie. Problematisch ist, dass maschinenlesbares Opt-Out nur dann vorgeschrieben ist, wenn Inhalte online verfügbar sind. Das sollte immer der Fall sein.
@BMJV_Bund @communia_eu Die Schranke für wissenschaftliches #TDM hat größere Schwächen: Rechteinhaber dürfen Maßnahmen ergreifen, um Sicherheit & Integrität ihrer Server vor Problemen mit TDM zu schützen. Sicherheitsprobleme sind ein Märchen der Verlage, das habe ich hier erklärt
@BMJV_Bund @communia_eu In der Richtlinie wird Rechteinhabern zwar erlaubt, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, aber nur unter engen Bedingungen: Nur absolut notwendige Maßnahmen & #TDM darf dabei nicht beeinträchtigt werden. eur-lex.europa.eu/legal-content/… Diese wichtigen Bedingungen fehlen im deutschen Entwurf
@BMJV_Bund @communia_eu Schlimmer noch: Individuelle Forscher*innen dürfen Kopien, die beim #TDM anfallen, nicht dauerhaft speichern, nur Institutionen dürfen das, unter "angemessenen Sicherheitsvorkehrungen". Hier wird Citizen Science ein Bein gestellt & das Märchen von Sicherheitsproblemen geglaubt.
@BMJV_Bund @communia_eu Das Speichern & Austauschen von Kopien, die bei Forschung mittels #TDM anfallen, ist für die Nachvollziehbarkeit wissenschaftlicher Ergebnisse absolut notwendig! Wenn Deutschland wissenschaftlich mithalten will, darf es da keine bürokratischen Hürden geben.
@BMJV_Bund @communia_eu Insgesamt werden die deutschen Regeln zum #TDM durch die Reform verbessert, zum Beispiel muss keine Vergütung an Rechteinhaber gezahlt werden, was angesichts der vielen tausend Datenquellen auch unpraktikabel wäre. Deshalb schließt die Richtlinie eine Vergütung für #TDM aus.
@BMJV_Bund @communia_eu Bei der #Bildungsschranke bleibt der deutsche Vorschlag weit hinter den europäischen Möglichkeiten zurück, die @communia_eu hier aufgearbeitet hat: notion.so/Article-5-Digi… Immerhin wird durch den Vorschlag nichts verschlimmert, die deutsche Umsetzung bleibt aber sehr strikt.
@BMJV_Bund @communia_eu Bisher waren bestimmte Inhalte wie Lehrbücher in DE nicht von der #Bildungsschranke erfasst. Nach dem Entwurf soll das so bleiben, sofern es leicht verfügbare Lizenzen auf dem Markt gibt. Leider erlaubt die Richtlinie dieses Schlupfloch, von dem Deutschland prompt Gebrauch macht.
@BMJV_Bund @communia_eu Um Online-Lehre zu erleichtern, erlaubt die Richtlinie den grenzüberschreitenden Austausch in "gesicherten elektronischen Umgebungen". Die Erwägungsgründe der Richtlinie stellen klar, dass dafür ein Passwort reicht. Leider fehlt diese Klarstellung im deutschen Entwurf.
@BMJV_Bund @communia_eu Durch die Ausnahme für die Erhaltung kulturellen Erbes ändert sich im deutschen Recht nicht viel, außer dass sie in Zukunft auch für kommerzielle Bibliotheken & Museen gilt und auch Software enthält. Es fehlen im Entwurf klare Regeln für Online-Inhalte:
@BMJV_Bund @communia_eu Leider ändert der Reformentwurf nichts an den extrem umständlichen Regeln, mit denen Bibliotheken digitale Inhalte teilen können, da muss aber in einem späteren noch etwas kommen, weil die Urheberrechtsrichtlinie neue Regeln für vergriffene Werke schafft.
@BMJV_Bund @communia_eu Neben vergriffenen Werken fehlen in diesem Entwurf noch andere Teile der Richtlinie, etwa das Urhebervertragsrecht und natürlich #Artikel17. An das heiße Eisen traut sich @BMJV_Bund noch nicht heran. Erst müssen sie rausfinden, wie man filtert, ohne #Uploadfilter einzusetzen.
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