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Maximilian Pichl @MXPichl
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Thread: Ein paar Gedanken zum Thema #Meinungsfreiheit, #Zensur und die Debatte um die Absage einer Lesung durch @marga_owski #Stokowski.
Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht und eine der konstitutiven Bedingungen der Demokratie, wie das @BVerfG in zahlreichen Fällen festgestellt hat. Die Absage einer Lesung und/oder die Warnung vor extrem rechter Literatur kann aber in keinem Fall die Meinungsfreiheit beschränken
Meinungsfreiheit ist in erster Linie ein Abwehrrecht der Bürgerinnen gegen den Staat. Das heißt in die Meinungsfreiheit wird eingegriffen oder sie wird beschränkt, wenn zB eine Behörde oder ein Gericht die Verbreitung von bestimmten Inhalten untersagt
Das Bundesverfassungsgericht hat es zB als verfassungswidrig erachtet, dass der Flüchtlingsrat strafrechtlich belangt wurde, weil er einer Sachbearbeiterin des Rechtsamtes einen Denkzettel für strukturellen Rassismus verliehen hat: bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pre…
Ebenso ist es ein Eingriff in die Meinungsfreiheit, wenn durch Gesetze bestimmte Meinungen sanktioniert werden; aber in manchen Fällen kann die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden, wenn zB ehrverletzende, diskriminierende oder unwahre Tatsachenbehauptungen vorgetragen werden
Ganz klar ist aber: für einen Eingriff in die #Meinungsfreiheit braucht es einen Akt der öffentlichen Gewalt: Behörden, Gerichte etc. Privatpersonen sind nicht der Staat! Sie haben gar nicht die Mittel hoheitliche Eingriffe vorzunehmen.
Private können nur in sehr begrenzten Fällen der sog. mittelbaren Drittwirkung die Meinungsfreiheit einschränken. Ein Beispiel: Das Fraport-Urteil, wo die Verbreitung von Flyern auf einem Flughafen verboten wurde; das war verfassungswidrig

bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…
Zurück zum konkreten Fall: @marga_owski kann als Autorin natürlich selbst entscheiden, wo, wann und vor wem sie eine Lesung hält. Das man diese Selbstverständlichkeit überhaupt noch einmal aussprechen muss zeigt die Absurdität der Debatte
@marga_owski hat nirgendwo von einem Kauf irgendwelcher Bücher abgeraten, sondern schlicht eine Lesung abgesagt. Es war der Geschäftsführer der Buchhandlung, der die Absage überhaupt erst öffentlich gemacht hat.
Vom Recht auf #Meinungsfreiheit wäre es theoretisch umfasst, wenn Privatpersonen Boykottaufrufe starten; das @BVerfG hat bereits in seinem Lüth-Urteil von 1958 Boykottaufrufe unter Bedingungen für verfassungsgemäß erachtet
Das Argument: Privatpersonen haben eben keine Zwangsmittel, sie können nur an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen appellieren; hier das Urteil und ein Auszug

bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…
Im Übrigen: Niemand (!) fordert die Verbreitung von extrem rechter Literatur durch hoheitliche Akte zu verbieten. Das wäre dann wirklich Zensur. Aber jeder Buchhändler hat die unternehmerische Freiheit selbst zu entscheiden welches Buch er einkauft und prominent verbreitet...
...und die Kundinnen haben ihre Freiheit zu entscheiden, wo sie ihre Bücher einkaufen wollen. Gerade darin liegt auch ein demokratischer Kampf um Meinungen und Deutungshoheiten
Zusammenfassend: Wer behauptet jemand schränke die #Meinungsfreiheit ein steht meines Erachtens in der Begründungspflicht darzulegen, wo denn ein entsprechender hoheitlicher Akt für einen Eingriff vollzogen wird; ansonsten ist es kein Angriff auf die #Meinungsfreiheit
Und schließlich: Die Strategie der Rechten, Meinungsfreiheit für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, hat Leo Löwenthal schon 1949 in dem Buch "Falsche Propheten" beschrieben. Lest mehr solche Analysen faschistischer Propaganda
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