→ Nach dem Völkerrecht darf keine asylsuchende Person zurückgeschickt werden, bevor ihr Anspruch auf Schutz individuell geprüft worden ist (Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention).
→ Nein. Der EGMR hat erst im Februar geurteilt, dass Staaten stets einen effektiven Zugang zu ihrem Asylverfahren sicherstellen müssen.
Die EU-Staaten haben versagt, sich auf eine faire Verteilung zu einigen. Wahre Solidarität mit Griechenland hieße, endlich eine neue Vereinbarung zwischen aufnahmebereiten Staaten zu initiieren.
Schon ohne Verteilungsschlüssel könnten die EU-Staaten vulnerable Gruppen sofort zu evakuieren. Viele Kommunen sind aufnahmebereit.
→ Erdogan wollte Chaos stiften. Das hat er geschafft. Es kann nicht im europäischen Interesse sein, dass die EU aufgrund einiger tausend Geflüchteter in einen Krisenzustand verfällt.
→ Rechtsstaatliche Grenzschutzmaßnahmen durch Frontex oder die griechische Küstenwache kontrollieren die Grenze, weisen aber nicht einzelne Asylsuchende ohne individuelle Prüfung ihres Asylgesuchs zurück.